Bei der Verbauung einer Anhängerkupplung ist bei
einigen Pkw.-Modellen die Mindesleistung
des Gebläsemotors nach
Herstellervorgaben zu beachten, falls erforderlich,
weisen wir vor Verbauung der
Anhängerkupplung darauf hin.
Ist eine Freischaltung des Elektrosatzes nach Herstellervorgaben erforderlich, ist die Durchführung, in der Gewährleistungs-Garantiezeit des Fahrzeuges in einer Niederlassung des Pkw.-Herstellers durchzuführen.
Sind Sonderarbeiten nach Herstellervorgaben, z.B. der Verbau von zusätzlichen Verbindungsstreben erforderlich, wird darauf vor Verbauung der Anhängerkupplung hingewiesen.
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