Autoservice Neumann |
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Info über die Eintragung/ TÜV:
Genehmigungen/ Eintragungen
Nach neuer Regelung müssen Anhängerkupplungen nach dem Anbau unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.)abgenommen werden. Diese Vorgaben lauten: Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (alle Prüfzeichen beginnen mit z.B. E1.00- lfd. Nummer). Die Anbau- bzw. Bedienungsanleitung der AHK ist den Fahrzeugpapieren beizufügen.
Anhängerkupplungen, die wir montieren, erfüllen in der Regel diese Anforderungen und müssen demnach nicht abgenommen werden. Sollte eine dieser Vorraussetzung nicht zutreffen, ist nach wie vor eine Bescheinigung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.)
über den ordnungsgemäßen Anbau notwendig.
"Wenn es der Fall sein sollte, dass die Anhängerkupplung nicht den EC-Vorraussetzungen entspricht, werden Sie im Kaufangebot direkt drauf hingewiesen."
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